Der WSC ist Mitglied im Stadtsportbund und Landessportbund Niedersachsen, die eine Sportversicherung für ihre Organisationen, Verbände, Vereine und Mitglieder über die Sporthilfe Niedersachsen bei der ARAG abgeschlossen haben.

Die Sportversicherung umfasst Unfallversicherung (ab 18 Jahre) und Haftpflicht-Vertrauensschaden- sowie Rechtsschutzversicherung.

Die Sportversicherung ist als Beihilfe zu verstehen und kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben Versicherungsschutz für den Unfall durch den kommunalen Schadenausgleich bei der Stadt Wilhelmshaven.

Für Erwachsene, Kinder und Jugendliche gilt für den Sportunfall gleichermassen, dass Behandlungskosten nicht dem Deckungsschutz unterliegen. Es handelt sich ausschliesslich um Entschädigungen im Invaliditäts- und Todesfall. Sollte die Krankenkasse oder Versicherung die Behandlungskosten nicht oder nicht ganz übernehmen, besteht die Möglichkeit bei der Sporthilfe Niedersachsen eine Kostenübernahme zu beantragen.

Darüber hinaus kann die Sporthilfe jedem in Not geratenen Sportverletzten eine Beihilfe gewähren.

Schadensfälle sollten unverzüglich zur Bearbeitung und Beratung an die Fachschaft Finanzen und Verwaltung im WSC gemeldet werden.

Es gelten die aktuellen Bestimmungen des Sportversicherungsvertrages und Antragsformulare, die sich im Ordner Versicherungen des WSC im Vereinsbüro in der Schiffsmeldestelle am Nassauhafen befinden.

 

 

Sporthilfe Niedersachsen

Ferdinand-Wilhelm-Fricke Weg 10

30169 Hannover

0511/1268-140

 

ARAG Sportversicherung

Versicherungsbüro für Niedersachsen

Schillerstrasse 31

30159 Hannover

0511/3042642-43

 

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Zentrale Dienste

Versicherungen/Schadenfälle

Rathaus,Rathausplatz 1

04421/161221